AGBs für Hallennutzung und Buchung von Hallenstunden

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Tennishalle des TV Birkmannsweiler, im Weiteren Tennishalle genannt.

 

2. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB‘s in allen Punkten als bekannt und wirksam.

 

3. Gesonderte Benutzungsvorschriften

Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer und Besucher der Tennishalle hat den Anweisungen des Vorstands, des Platzwarts und der Mitarbeiter der Geschäftsstelle des TV Birkmannsweiler Folge zu leisten. Die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen für Teppichbeläge betreten werden (Schuhe mit glatter, heller Sohle). Das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet. Das Rauchen in allen Räumen der Tennishalle ist verboten. Speisen dürfen nicht mit in die Tennishalle genommen werden. Eltern haften für ihre Kinder. Verschmutzungen werden kostenpflichtig entfernt (mindestens 
50,00 € pro Vorfall).

Die Tennishalle und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder um Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter und deren Mitarbeiter unverzüglich anzuzeigen. Bei Beschädigungen an den Einrichtungen sowie an der Tennishalle selbst, unsportlichem Verhalten oder Beleidigungen des Personals der Tennishalle, Mitspieler oder Zuschauer erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Tennishalle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Das Anbringen von Plakaten oder jeglicher anderen Art von Werbung bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des TV Birkmannsweiler.

 

4. Vermietung der Hallenplätze

Allgemeines:
Buchungen von Einzelstunden werden vorzugsweise über das Onlinebuchungssystem, in Einzelfällen per Mail oder telefonisch bei der Geschäftsstelle vorgenommen. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB‘s zugrunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Hat der Mieter in diesen Fällen bereits eine Zahlung geleistet, so erstattet die Tennishalle den Mietpreis für die nicht nutzbaren Stunden. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Bei unvorhergesehenen Ereignissen (Stromausfall, u.ä.), die vorübergehend zur Unbespielbarkeit der Hallenplätze führen und die nicht dem Vermieter angelastet werden können, werden die Hallenbenutzungsgebühren nicht zurückerstattet; es werden auch keine Ersatzstunden zur Verfügung gestellt.

Preise:
Es gelten die jeweils im Buchungssystem veröffentlichten Preise je Stunde und Platz.
In der Platzmiete ist die Beleuchtung und die Benutzung der Duschen und Umkleiden enthalten.
Alle Preise sind Bruttopreise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Mietdauer:
Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten). Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird.
Wird über die gemietete Spielzeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene Stunde der Preis je Stunde und Platz berechnet.

Abonnements:
Abonnements können schriftlich, per Mail oder per Online-Buchung im Platzbelegungssystem beantragt werden. Nimmt die Tennishalle den Antrag an, versendet sie eine Rechnung über die gebuchten Stunden, sowie die Dauer des Abonnements. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch den Versand der Rechnung zustande. Diese ist grundsätzlich vor Beginn des Abonnements fällig, der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift erhoben. Gebuchte Abonnements können bis 6 Wochen vor Beginn der Hallensaison kostenlos in Schriftform storniert werden. Für spätere Stornierungen wird eine Gebühr von 100,00 € fällig.

Einzelstundenbuchungen:
Buchungen von Einzelstunden erfolgen im Namen des Mieters. Der Mietpreis für gebuchte Einzelstunden ist sofort bei Buchung fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Aus organisatorischen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass die Rechnungsstellung erst nach der gespielten Stunde erfolgt (aktuell wird der Zeitraum von September bis Dezember zum Ende des Jahres abgerechnet, der Zeitraum von Januar bis April im darauf folgenden Monat). Der Mietpreis gilt solange als gestundet. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise, oder gar nicht nutzen, besteht dennoch kein Anspruch auf Nichtzahlung des Mietpreises. Gebuchte Stunden können bis zu 48 Stunden vor Spielbeginn kostenlos storniert werden. Innerhalb von 48 Stunden vor Spielbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung nur, wenn die Tennishalle die stornierte Stunde anderweitig vermieten kann.

 

5. Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeitern und Aushilfen sowie Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände der Tennishalle in Verbindung stehen ist gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auch auf den Zufahrten, Parkplätzen, Umkleiden und Duschen gleich aus welchem Grund in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder bei Diebstahl / Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigungen von Fahrzeugen.

 

6. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Vermieter den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises (gilt auch für Abonnements) sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.


gez.
Der Vorstand / 2021